

Abmahnfalle: EU stellt Streitbeilegungsplattform ein
Was zunächst wie eine Erleichterung im EU-Vorschriftendschungel klingt, kann unangenehme Folgen für Shop-Betreiber haben. Wer den Hinweis auf die OS-Plattform nicht entfernt, könnte in die Falle von Abmahnern geraten.
Betreiber von Websites und Onlineshops haben es schwer, in einer Fülle von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften den Überblick zu behalten. Schnell gerät man nicht nur ins Visier von Behörden und Gesetzeshütern, sondern auch von Abmahnern, die ein Geschäftsmodell daraus gemacht haben, vermeintlichen Mitbewerbern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Mit der Einstellung der EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 ergibt sich eine neue Angriffsfläche für diese Abmahner. Seit 2016 war jeder Onlineshop dazu verpflichtet, einen „leicht zugänglichen“ Link zu dieser Plattform auf den Webseiten zu veröffentlichen.
In der Regel findet sich der Hinweis im Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allerdings wurde die Streitbeilegungsplattform kaum genutzt. Es sollen EU-weit pro Jahr nur etwas 200 Fälle gewesen sein.
Auch das war ein gefundenes Fressen für Abmahner, die beim Fehlen des Hinweises tätig werden konnten. Mit der Einstellung der Plattform ist dieser Hinweis aber obsolet.
Nun kann der Spieß aber umgedreht werden: Wer den Link weiterhin auf seinen Webseiten integriert hat, läuft nun Gefahr, dass dies als Täuschung von Verbrauchern aufgefasst werden könnte, denn die OS-Plattform gibt es ja nicht mehr.
Allgemeine Handlungsempfehlung
Anwälte und Verbände raten daher, den Hinweis auf die OS-Plattform umgehend zu entfernen. „Es könnte als irreführend angesehen werden, Verbraucher auf eine Streitbeilegungsmöglichkeit hinzuweisen, die es gar nicht mehr gibt“, schreibt beispielsweise die Industrie- und Handelskammer Dresden.
Die IHK stellt aber auch klar, dass der Hinweis auf das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG erhalten bleibt. Nach § 36 VSBG ist man verpflichtet auf der Webseite und in den AGB zu erklären, ob man bereit bzw. verpflichtet ist, an alternativer Streitbeilegung teilzunehmen und wenn das zutrifft, auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen.
Handlungsempfehlung und Angebot F/X Web Consulting
Als eRecht24-Premium-Partner nutzt F/X Web Consulting bereits von Beginn an das rechtliche Know-How und die bewährten Praxistools von eRecht24 sowohl für unsere eigenen Webseiten als auch für die Websites unserer Kunden.
Somit sollten alle unsere Kunden, welche von uns ab ca. 2016 eine Website erstellt bekamen, in etwa folgenden Passus im Impressum ihrer Website finden:
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Diesen Passus sollten Sie bitte vollständig entfernen bzw. von uns entfernen lassen!
Den folgenden Abschnitt sollten Sie in der Regel ebenfalls in Ihrem von uns erstellten Impressum finden:
Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Diesen Abschnitt bitte nicht entfernen!
Sofern Sie die von uns empfohlene Aktualisierung des Impressum nicht selbst vornehmen können oder möchten und/oder eine – von uns ebenfalls sehr empfohlene – Aktualisierung des Impressum und der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website oder Ihrem Online-Shop durchführen lassen möchten, finden Sie hierzu weiter unten mehr Informationen und ein faires Festpreisangebot.
Festpreis-Angebot bis 31.10.2025: Aktualisierung Impressum & Datenschutzerklärung
Jedes Jahr ändern sich im Bereich des Datenschutzes viele Regelungen und Links (z.B. zu den Datenschutzbestimmungen diverser Anbieter wie Google, Facebook & Co.). Aber gelegentlich ist auch eine Aktualisierung der Angaben im Impressum Ihrer Website nötig, wie Sie weiter oben ja erfahren haben.
Ein Beispiel dafür:
Das Telemediengesetz (TMG) wurde mittlerweile umbenannt. Seit Mitte Mai 2024 muss dies im Impressum einer Website umgesetzt werden. Somit ist ein Hinweis im Impressum auf das TMG mittlerweile eher schädlich.
Es empfiehlt sich daher auf Ihren Impressums-Seiten den Hinweis „Angaben gemäß § 5 TMG“ (falls vorhanden) vollständig und ersatzlos zu streichen. Allerdings gibt es auch in der Datenschutzerklärung noch Hinweise auf das TMG, weshalb diese von uns über den eRecht24-Generator vollständig neu erstellt und aktualisiert werden sollte um auch in der Datenschutzerklärung die neuesten und rechtlich sicheren Formulierungen zu nutzen.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie das Impressum und ganz besonders die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website mindestens einmal jährlich von uns überprüfen und bei Bedarf auch aktualisieren zu lassen.
Wir bieten Ihnen bis einschließlich 31. Oktober 2025 die Aktualisierung von Impressum und Datenschutzerklärung zum Festpreis von 49,- EUR (zzgl. ges. MwSt.) pro Website / Online-Shop an.
Senden Sie uns für die Beauftragung einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Aktualisierung Impressum und Datenschutzerklärung“ und geben Sie im Nachrichtentext die Website(s) an, für welche die Aktualisierung beauftragt wird.
Hinweis: Kunden, welche einen Servicevertrag mit uns abgeschlossen haben, sollten uns ebenfalls per E-Mail beauftragen. Sie erhalten von uns jedoch keine separate Rechnung, die Abrechnung erfolgt wie bei allen sonstigen Aufträgen auch über die Servicepauschale.
Wir kümmern uns dann zeitnah um die entsprechende Aktualisierung und benachrichtigen Sie natürlich sobald diese abgeschlossen ist.
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